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Teilnahmebedingungen für Aussteller

1. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Aussteller, die einen Standplatz im Rahmen des Festivals buchen und nutzen. Mit der Buchung eines Standplatzes werden diese Bedingungen verbindlich akzeptiert.

2. Vertragsgegenstand

Der Veranstalter stellt dem Aussteller für die Dauer des Festivals eine temporäre Standfläche zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lage, Größe oder Ausstattung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Standplatz & Ausstattung

Der Standplatz wird ohne Ausstattung zur Verfügung gestellt, sofern nicht anders angegeben.

Insbesondere gilt:

  • es werden keine Tische, Stühle oder Aufbauten gestellt

  • der Aussteller ist selbst für den Aufbau seines Standes verantwortlich

  • eigene Infrastruktur (z. B. Pavillon, Tisch, Deko, Strombedarf) ist selbst mitzubringen, sofern nicht anders geregelt
     

4. Wetter & äußere Bedingungen

Das Festival findet im Freien bzw. unter nicht vollständig kontrollierbaren Bedingungen statt.
 

Der Aussteller ist sich bewusst, dass:

  • keine vollständige Wetter- oder Wetterschutzgarantie besteht

  • Witterungseinflüsse (z. B. Regen, Wind, Hitze) auftreten können

  • der Aussteller selbst für geeignete Schutzmaßnahmen verantwortlich ist
     

5. Nutzung des Standplatzes

Der Standplatz darf ausschließlich für den bei der Anmeldung angegebenen Zweck genutzt werden. Eine Weitergabe, Untervermietung oder gewerbliche Überlassung an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters erlaubt.

6. Stornierung durch den Aussteller

Eine Stornierung der Standplatzbuchung ist möglich, jedoch mit Stornogebühren verbunden, da die Fläche verbindlich reserviert wird.

Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung:

  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Standgebühr

  • bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Standgebühr

  • bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der Standgebühr

  • weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen: 100 % der Standgebühr
     

Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7. Haftung

Der Aussteller trägt die volle Verantwortung für seinen Stand, seine Waren sowie sein gesamtes Equipment. Der Aussteller haftet insbesondere für alle Schäden, die er selbst, seine Mitarbeitenden oder von ihm eingesetzte Hilfspersonen verursachen, einschließlich Schäden an:

  • Veranstaltungsflächen

  • Gebäuden, Böden oder Infrastruktur

  • Ausstattung des Veranstalters oder Dritter

  • anderen Ausstellern oder deren Eigentum
     

Der Aussteller verpflichtet sich, solche Schäden unverzüglich dem Veranstalter zu melden und vollständig zu ersetzen.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Verluste oder Diebstahl am Stand des Ausstellers, soweit gesetzlich zulässig. Der Aussteller stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus seiner Tätigkeit oder seinem Standbetrieb entstehen.
 

8. Hausrecht & Ausschluss
 

Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, gesetzliche Vorschriften oder Sicherheitsanforderungen kann der Aussteller vom Festival ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
 

9. Aufbau & Abbau
 

Aufbau- und Abbauzeiten werden vom Veranstalter vorgegeben und sind verbindlich einzuhalten. Ein vorzeitiger Abbau während der Veranstaltung ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
 

10. Sonstiges

Der Veranstalter behält sich organisatorische Änderungen vor, sofern diese den Gesamtcharakter des Festivals nicht wesentlich beeinträchtigen.

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